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Psycho-Blog vom 11.03.2009 - gegen 19.30 Uhr MEZ - Perma-Link

- Nichtraucherschutz in Gaststätten -

Ich bin Nichtraucher und als solcher nicht unbedingt begeistert, wenn sich in meiner Umgebung einer eine ansteckt.

Nicht dass ich dann... Amok laufen würde. Aber ein gewisses Niveau an Aggressivität entwickelt sich dann doch bei mir. Dem ich allerdings nicht nachgeben muss, wenn ich die Freiheit habe, mir eine Lokalität zu suchen, in der nicht geraucht wird.

Ich erlebe es jedenfalls als sehr angenehm, irgendwo zu sitzen, ohne Tabakrauch einatmen zu müssen. Nicht nur beim Essen.

In den meisten Bundesländern wurden zum 01.01.2008 mehr oder weniger strikte Rauchverbote in der Gastronomie eingeführt:

Übersicht über die Rauchverbote einzelner Bundesländer
(Wikipedia)

Im Sommer letzten Jahres hatten allerdings die Karlsruher Verfassungsrichter infolge einzelner Klagen einer Gastwirtin und eines Diskothekenbetreibers jeweils das in Berlin und in Baden-Württemberg und Berlin beschlossene Nichtraucherschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt:

KARLSRUHE: Verfassungsrichter kippen Rauchverbot
(SPIEGEL ONLINE)

Da die Nichtraucherschutzgesetze anderer Bundesländer ähnlich "gestrickt" sind, hatte diese Entscheidung bundesweiten Signalcharakter und erfordert eine Überarbeitung der meisten bisherigen Regelungen bis Ende 2009.

Verfassungswidrig ist dabei nicht etwa das Ansinnen, ein allgemeines Rauchverbot einzuführen, sondern es sind die Ausnahmeregelungen, welche zu einer Benachteiligung von kleineren Eckkneipen und Diskotheken führen würden.

Kleine Eckkneipen sind damit wieder vom Rauchverbot ausgenommen, während Diskotheken durchaus separate Raucherräume (ohne Tanzfläche) einrichten dürfen.

Bayern hatte eigentlich ein recht sauberes und juristisch wohl nicht angreifbares Nichtraucherschutzgesetz erlassen, welches lediglich Ausnahmen für geschlossene Gesellschaften ("Raucherclubs") vorsah.


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Da sie nun mit der FDP gemeinsam regieren muss, ist die CSU mittlerweile allerdings eingeknickt und hat dieses Gesetz weitgehend gelockert. Somit ist demnächst das Rauchen in Einraumkneipen, separaten Räumen sowie Bierzelten wieder erlaubt:

BAYERN: Schwarz-gelbe Regierung lockert Rauchverbot
(SPIEGEL ONLINE)

Nun ja. Sowas Ähnliches kennen wir allerdings bereits von der CSU. Bei der Abstimmung im Bundestag über die Entfernungspauschale konnte sie sich auch plötzlich nicht mehr an gewisse Dinge erinnern.

Interessant finde ich auch die Begründung der CSU, das Rauchverbot zu lockern, weil sich viele nicht daran halten. Eine Argumentation, die sich sicherlich auch auf andere Bereiche übertragen ließe: die Straßenverkehrsordnung, das Steuerrecht, eigentlich auch das gesamte StGB.

Lediglich Hamburg steht damit derzeit vor einem absoluten Rauchverbot:

Alleingang? Als erstes deutsches Bundesland: Hamburg steht vor absolutem Rauchverbot
(Abendblatt)

Bereits vor einigen Wochen hatte ich in einer Kabarettsendung einen schönen Beitrag von Günter Grünwald zu diesem Thema gesehen, der das Wesentliche insbesondere bezogen auf die Verhältnisse in Bayern auf den Punkt bringt. Jetzt habe ich das Ganze bei Youtube wiederentdeckt:

hier klicken

...

Herrlich auch dieses etwas ältere Stück von ihm:

hier klicken


"Schoaß" kann übrigens als Furz übersetzt werden




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Bisher 3 Kommentare


1. Kommentar von Trick_17 gepostet am 12.03.2009 / 09:32 Uhr:
Bei uns gibt es inzwischen sehr viele Lokalitäten mit Raucherräumen. Weil sie sonst nicht überleben könnten, manchmal gehört es einfach dazu. Für mich jedenfalls, wenn ich eine schöne Tasse Kaffee genießen möchte. Allerdings sind diese Räume nicht immer angenehm.

Anmerkung des Webmasters: Danke für Deinen Kommentar ...

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2. Kommentar von Eveline gepostet am 12.03.2009 / 15:35 Uhr:
... und die Ösis haben sich so die Schneid abkaufen lassen, dass wir ein Rauchverbot haben, das man gar nicht wirklich merkt, da (fast) jede Lokalität eh eine Ausnahmegenehmigung hat....

Beim Essen mochte ich es als Raucher nicht, wenn mir jemand in die Suppe qualmte und mag es heute als Nichtmehrraucher nicht lieber, das ist eine Sache des Respekts, finde ich...

Wie ist das eigentlich mit qualmenden Socken? (nur mal so gefragt *gg*)

Huggels, Eveline


Anmerkung des Webmasters: Danke für Deinen Kommentar

Qualmende Socken sind nicht verboten!

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3. Kommentar von Claudia gepostet am 12.03.2009 / 23:44 Uhr:
Nichtraucherschutz hat die Aufgabe die Nichtraucher davor zu schützen von Rauchern in ihrem Wohlbefinden und ihrer Gesundheit beschädigt zu werden.
Es könnte, aber muß nicht die Raucher davor schützen sich selber zu schädigen. Wenn sich unbedingt einer selbst schaden will, wird ihn nichts und niemand davon abhalten. Allerdings ist es längst fällig gewesen, andere davor zu schützen mitgeschädigt zu werden.
Nun habe ich als Nichtraucher die Wahl in ein rauchfeies Lokal zu gehen - welch ein Segen!
Übrigens gibt es mehr Nichtraucher als Raucher! D. h. die rauchfreien Lokale werden auch nicht pleite gehen.


Anmerkung des Webmasters: Danke für Deinen Kommentar

Das stimmt allerdings. In 2005 lag der Anteil der Raucher in Deutschland laut Statistischem Bundesamt bei 27 Prozent.


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